ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NORDEN GMBH
Visuelle Kommunikation, Markenentwicklung & Beratung

Kaiser-Franz-Joseph-Str. 10, 6020 Innsbruck, Austria, FN: 427559 p, mail@norden.co

 

 

Allgemeines

Diese nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der NORDEN GmbH – Visuelle Kommunikation, Markenentwicklung & Beratung (im Folgenden „NORDEN“), gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und sonstigen Leistungen und der damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Lieferungen und Leistungen. Die geltende Version der AGB wird unter www.norden.co/agb veröffentlicht.

Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere die Geltung von Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Vertragspartei / des Kunden bedürfen ausnahmslos der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformvereinbarung. Ohne eine schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig, E-Mails gelten als schriftliche Gegenbestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Im Folgenden bezieht sich „Kunde“ auf den bestellenden Vertragspartner/Kunden von NORDEN.

 

 

Angebot, Vertragsabschluss

Die Angebote von NORDEN sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist vereinbart wurde. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch NORDEN als angenommen, sofern NORDEN nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass NORDEN den Auftrag annimmt.

 

 

Social Media Kanäle

NORDEN weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. YouTube, Facebook, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen („notice-and-takedown“). Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. NORDEN beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann NORDEN keine Gewähr oder Haftung dafür übernehmen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist und bleibt.

 

 

Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde NORDEN vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt NORDEN dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch NORDEN treten der potentielle Kunde und NORDEN in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

Der potentielle Kunde anerkennt, dass NORDEN bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Für die Teilnahme an Präsentationen steht NORDEN somit ein angemessenes Honorar (Präsentationshonorar) laut Vereinbarung zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von NORDEN für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Bestehen keine Vereinbarungen über die Höhe des Präsentationshonorars, gelten 50% des Gestaltungshonorars gemäß Honorar-Richtlinien der Design Austria als vereinbart. Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Auftragsvergütung angerechnet. Trotz Bezahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde an der Präsentation keinerlei wie auch immer gearteten Nutzungsrechte.

Das Konzept – wie auch alle Arbeiten und Arbeitsergebnisse laut Auftragsbestätigung – untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von NORDEN ist dem potentiellen Kunden schon in Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen des Urheber- und Wettbewerbsrechts nicht gestattet.

Das Konzept kann darüber hinaus werberelevante Ideen enthalten, die eine allenfalls erforderliche Werkhöhe nicht erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von NORDEN im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von NORDEN Ideen präsentiert wurden, die dem Kunden bereits vor der Präsentation bekannt waren, so hat er dies der NORDEN GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine eindeutige zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass NORDEN dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass NORDEN dabei verdienstlich wurde.

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, allenfalls zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei NORDEN ein.

 

 

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag, einer allfälligen Auftragsbestätigung durch NORDEN, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NORDEN. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens NORDEN.

Alle Leistungen von NORDEN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Für den Fall, dass eine Freigabe trotz Aufforderung nicht fristgerecht erfolgt, gelten die Leistungen als genehmigt und freigegeben. Der Kunde wird NORDEN zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Daten und Unterlagen kostenfrei zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind (Mitwirkungspflicht). Er wird NORDEN von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde haftet für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von NORDEN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Grafiken, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Der Kunde leistet Gewähr und garantiert, dass die Unterlagen vollständig frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. NORDEN haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird NORDEN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde NORDEN vollumfänglich schad- und klaglos; er hat NORDEN sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, NORDEN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt NORDEN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

 

 

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

NORDEN ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/ oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im Namen von NORDEN oder des Kunden. NORDEN wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

Die Haftungsbestimmungen gemäß Pkt. „Haftung und Produkthaftung“ gelten sinngemäß.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

 

Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und sind unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von NORDEN schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von NORDEN aus Gründen, die NORDEN nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, Verzug in Auftrag gegebener Fremdleistungen oder nicht gehöriger Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind Kunde und NORDEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw diesen zu kündigen.

Befindet sich NORDEN in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er NORDEN schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Kunden.

 

 

Vorzeitige Auflösung

NORDEN ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund für NORDEN liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz

Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

  1. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
  2. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von

NORDEN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch NORDEN eine taugliche Sicherheit leistet.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn NORDEN fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.

Jede Beendigung der Vertragsbeziehung, die nicht auf einen von NORDEN zu verantwortenden wichtigen Grund zur Kündigung zurückgeht, entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Leistung des Gesamthonorars zuzüglich Nebenleistungen und sonstiger Kosten. NORDEN ist in einem solchen Fall auch dazu berechtigt, vom Kunden für bereitgestellte, aber nicht genutzte Arbeitskapazität, sowie dadurch erlittenen Schaden Ersatz zu verlangen.

Im Fall der vorzeitigen Auflösung kommen dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen zu. Vielmehr sind jegliche Arbeiten bzw. Arbeitsergebnisse an NORDEN zurückzustellen.

 

 

Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von NORDEN laut Vertrag bzw. Auftragsbestätigung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. NORDEN ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 20.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist NORDEN berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat NORDEN für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

Alle Leistungen der NORDEN GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der NORDEN GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von NORDEN sind, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, kostenpflichtig und unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von NORDEN schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird NORDEN den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt, sofern diese sachlich begründet und unvermeidlich ist.

Für alle Arbeiten von NORDEN, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der NORDEN GmbH das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der NORDEN GmbH zurückzustellen.

 

 

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Von NORDEN gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von NORDEN.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für beiderseitige Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, NORDEN die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts nach Tarif. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann NORDEN sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters ist NORDEN nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich NORDEN für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages (einer Rate) oder von Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von NORDEN aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von NORDEN schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

 

 

Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen von NORDEN, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von NORDEN und können von NORDEN jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch vollständige Bezahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den im Vertrag vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von NORDEN jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von NORDEN setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von NORDEN in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von NORDEN, so kann diese Gestattung von NORDEN jederzeit widerrufen werden.

Festgehalten wird, dass die Zurverfügungstellung „offener Daten“ durch NORDEN mangels gesonderter Vereinbarung nicht geschuldet wird.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von NORDEN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von NORDEN im Zuge der ihr eingeräumten Nutzungsrechte und – soweit die Leistungen zugunsten eines Dritten urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von NORDEN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von NORDEN erforderlich. Dafür steht NORDEN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von NORDEN bzw. von Werbemitteln, für die NORDEN konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von NORDEN notwendig. Für derartige Nutzungen steht NORDEN im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Der Kunde haftet NORDEN gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

 

Kennzeichnung

NORDEN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf NORDEN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Entgeltminderung zusteht.

NORDEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der NORDEN-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder allenfalls vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

 

Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Kalendertagen nach Lieferung/Leistung durch NORDEN, verdeckte Mängel innerhalb von acht Kalendertagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch NORDEN zu. NORDEN wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. NORDEN ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für NORDEN mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung oder (wenn es sich nicht um einen bloß geringfügigen Mangel handelt) Wandlung. Im Fall der Verbesserung, obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. NORDEN ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. NORDEN haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber NORDEN gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt innerhalb von zwei Monaten nach Erbringung der eigenen Gewährleistungspflicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängel zurückzuhalten. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

 

Haftung und Produkthaftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von NORDEN und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Gehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen zumindest grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach immaterialgüter-, wettbewerbs-, verwaltungs-, und strafrechtlichen Bestimmungen) der Arbeitsergebnisse und deren Verwendung. NORDEN übernimmt keine Verantwortung oder Haftung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse, soweit diese vom Kunden genehmigt/freigegeben wurden oder dem Kunden die Prüfung von NORDEN zumindest angeboten wurde.

NORDEN haftet weiters nicht für einen bestimmten Erfolg.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach drei Jahren ab der dem Schadenersatz zugrunde liegenden Verletzungshandlung durch NORDEN. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung Nr 2016/679 („DS-GVO“) sowie der anwendbaren nationalen Datenschutznormen, insbesondere des Datenschutzgesetzes.

Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DS-GVO ist NORDEN (Details – siehe Impressum). Die folgenden personenbezogenen Daten die natürliche bzw. juristische Person des Kunden betreffend können zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung bzw. für eigene Werbezwecke (z.B. zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten, Newsletter) sowie zum Zweck des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) erhoben und verarbeitet werden: (i) Vor- und Nachname Ansprechperson / Firma, (ii) Geschäftsanschrift, (iii) Email-Adresse, (iv) Zahlungsdaten (wie Bankverbindung, Kreditkartendetails etc), (v) Telefonnummer; (vi) Geburtsdatum, (vii) Lichtbilder/Videos (sofern personenbezogen), (viii) UID-Nr., (ix) Firmenbuchnummer.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht (bzw ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung nach den Vorgaben der DS-GVO nach einer vorherigen gesonderten Zustimmung).

Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen, wie etwa dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Beeinträchtigung oder Verlust und technische Datensicherheitsvorkehrungen.

Personenbezogene Daten werden von NORDEN nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung vertraglicher bzw gesetzlicher Verpflichtungen (iSd Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO) und/oder dem Forderungsmanagement notwendig ist (entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich zB insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben – eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Daten ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus Art 6 Abs 1 lit c DS-GVO). Ist diese Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, werden die Daten gelöscht.

Vorbehaltlich des Bestehens allfälliger gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen hat der Kunde die folgenden Rechte:

  • Das Recht, jederzeit Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Verarbeitungszweck sowie gegebenenfalls den Empfänger dieser Daten zu erhalten (Art 15 DS-GVO).
  • Das Recht, die Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Bearbeitung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Grundlage für die Datenverarbeitung wegfällt (Art 16, 17, 18, 20 DS-GVO).
  • Das Recht die Nutzung zur elektronischen Kontaktaufnahme bei Erhebung der persönlichen Daten und bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen (§ 107 Abs 3 Z3 TKG).

Nutzer können diese Ansprüche an folgende E-Mail-Adresse richten: mail@norden.co.

Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder seine Ansprüche nach dem Datenschutzrecht in sonstiger Weise verletzt worden sind, hat er das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gemäß Art 77 DS-GVO) einzubringen.

 

 

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen NORDEN und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von NORDEN. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald NORDEN die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

 

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen NORDEN und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird das für den Sitz von NORDEN sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist NORDEN berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.